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Geldstrafe für VfL - Täter werden zukünftig persönlich haftbar gemacht
05.03.10

Der Deutsche Fußball-Bund hat den VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von EUR 5000,00 belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen den FC Schalke 04 flogen zwei Trinkbecher von der Tribüne in Richtung Spielfeld, die Würfe verfehlten einen Schiedsrichter-Assistenten und Schalke-Torwart Manuel Neuer nur knapp.


Der VfL Osnabrück hat den Sachverhalt eingeräumt und macht zeitgleich deutlich, dass er die Vorfälle außerordentlich bedauert und  sich hiervon distanziert. Dem Einspruch des Vereins gegen die Höhe der Geldstrafe wird nicht entsprochen. In seiner Urteilsbegründung legt der DFB dar, dass eine Strafe in Höhe von EUR 5000,00 in angemessenem Verhältnis zu den Einnahmen stehe.

Da trotz sorgfältiger Sicherheitskontrollen im Stadion das Werfen von Trinkbechern nicht verhindert werden kann, setzt der VfL Osnabrück zukünftig verstärkt auf den Einsatz der Überwachungskameras im Stadion. Sollten sich derartige Vorfälle wiederholen, wird der Verein die Täter persönlich haftbar und Regressansprüche geltend machen.


Von: Sebastian Rüther


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