1. Sandhausen 15 66
2. Aalen 8 64
3. Regensburg 15 61
4. Heidenheim 12 60
5. Erfurt 9 57
6. Burghausen 8 57
7. VfL 11 55
8. Offenbach 7 55
9. Chemnitz 4 55
10. Saarbrücken 10 54
11. Stuttgart II -3 50
12. Münster -4 50
13. Bielefeld -6 50
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15. Unterhaching 4 44
16. Wehen -8 44
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18. Oberhausen -10 39
19. Jena -20 39
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Stellungnahme
26.05.11

Zu den heute bekannt gewordenen Vorwürfen der Steuerhinterziehung und der damit verbundenen Durchsuchung der Geschäftsstelle und mehrerer Privatwohnungen von Verantwortlichen und Spielern durch die Steuerfahndung nimmt der VfL Osnabrück wie folgt Stellung:


Am heutigen Donnerstag um 10 Uhr betraten Beamte der Steuerfahndung die Geschäftsräume des VfL Osnabrück, beschlagnahmten Unterlagen und sicherten Daten von Festplatten. Parallel zu den Geschäftsräumen des VfL Osnabrück wurden Wohnungen von ehemaligen und aktuellen Spielern und den insgesamt neun Beschuldigten, bestehend aus aktuell im Amt tätigen und bereits ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern sowie der Geschäftsführung, durchsucht. 

Die Vorwürfe

Es geht um den Zeitraum 2006 bis 2009. Die Vorwürfe resultieren aus einer laufenden Betriebsprüfung für diese vier Jahre.  Dem VfL Osnabrück werden in Zusammenhang hiermit verschiedene Verstöße  gegen das Steuerrecht vorgeworfen. Unter anderem handelt es sich um den Verdacht, Eintrittsgelder nicht in vollem Umfang versteuert, unvollständige Angaben bei Verkaufszahlen von Fanartikeln gemacht und verdeckte Zahlungen an Spieler geleistet zu haben. 

Die Beschuldigungen richten sich ausschließlich gegen die Verantwortlichen des Vereins, Spieler stehen ausdrücklich nicht unter Verdacht.

Die Stellungnahme

Der VfL Osnabrück weist die gegenüber ihm erhobenen Vorwürfe der Steuerhinterziehung deutlich zurück. „Der Verein hat sämtliche Unterlagen im Rahmen der Betriebsprüfung offen gelegt, dem Prüfer Einblicke in gewünschte Dokumente gewährt und zeigte sich in jeder Hinsicht kooperativ“, betont Ralf Heskamp, Geschäftsführer des VfL.

„Der Vorwurf der verdeckten Lohnzahlungen an Spieler und die damit in Zusammenhang stehende Unterlassung von Lohnsteuerzahlungen, Leistungen von Nebenabgaben und Sozialversicherungsbeiträgen entspricht nicht der Wahrheit“, so Heskamp weiter.

Außerdem weist der VfL den Vorwurf, Einnahmen aus Eintrittsgeldern  nicht vollständig angegeben zu haben, zurück. Dieser Verdacht bezieht sich auf einzelne Freundschaftsspiele der Profis und Meisterschaftspartien der U23. Dazu Marketingchef Dieter Prütz: „Dass Vereinbarungen von Testspielen während einer Saison im Rahmen von Sponsoring-Verträgen stattfinden und aus diesen daher keine zusätzlichen Einnahmen generiert werden, ist keine ungewöhnliche Absprache.“

Die Spiele der U23 werden größtenteils auf dem städtischen Gelände der Sportanlage Illoshöhe ausgetragen. Hier handelt es sich um ein öffentliches Grundstück, das frei zugängig ist. In aller Regel wird dort kein Eintrittsgeld erhoben.

Von den ergriffenen Maßnahmen der Finanzbehörde und über den vierstündigen Einsatz der Steuerfahndung zeigt sich das Präsidium des VfL Osnabrück erschüttert.

„Der Zeitpunkt und die Vorgehensweise der großangelegten  Aktion stoßen bei uns im Hinblick auf den 1. Juni als Stichtag für den erforderlichen Nachweis der Liquiditätsreserve bezüglich des Lizenzverfahrens für die 3. Liga auf Unverständnis“, so Vizepräsident Gert Lehker.

„Der VfL befindet sich gerade jetzt, zwei Tage nach dem Abstieg, ohnehin in einer äußerst schwierigen sportlichen Situation. Wir sind auf der Suche nach einem neuen Trainer und müssen eine schlagkräftige Mannschaft formen. Besonders in dieser Zeit wiegt ein solcher Vorfall doppelt schwer, denn er wirft uns in unseren Planungen ganz klar zurück. Wir setzen darauf, dass Fans und Sponsoren durch diese Schlagzeilen nicht nachhaltig in ihrem Vertrauen in den Verein irritiert werden“, so Präsident Dr. Dirk Rasch.

Die sichergestellten Daten und Unterlagen werden in den nächsten Tagen und Wochen auf Beweise von den Behörden geprüft. Der VfL Osnabrück wird und muss die weiteren Ermittlungen sowie die folgenden Ergebnisse abwarten und sich zusätzlich im Rahmen einer für morgen angesetzten Pressekonferenz öffentlich äußern.


Von: Yvonne Lehnfeld / Sebastian Rüther




 

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