Alle Mitglieder des VfL von 1899 e.V. Osnabrück sind herzlich zur Jahreshauptversammlung 2026 eingeladen. Diese findet am Dienstag, den 24. November 2026, um 18:30 Uhr in der BOTSCHAFT (Frankenstraße 21, 49082 Osnabrück) statt. Einlass ist ab 17:30 Uhr.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung; Wahl einer Versammlungsleitung; Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Gedenken und Ehrungen
4. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 18. November 2025
5. Jahresbericht des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2025/26
6. Berichte der Abteilungen für das Geschäftsjahr 2025/26
7. Bericht zum Jahresabschluss des Vereins für das Geschäftsjahr 2025/26
8. Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2025/26
9. Wahl von Ehrenratsmitgliedern aus den vom Wahlausschuss unterbreiteten Vorschlägen
10. Information der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025/26
11. Festsetzung des Grundbeitrages (Vereinsbeitrag) und Genehmigung der Abteilungsbeiträge 2026/27
12. Genehmigung des Haushaltsplans 2026/27
13. Bestätigung der Abteilungsleiter/innen als Mitglieder des erweiterten Präsidiums
14. Bestätigung der Kassenprüfer/innen der Abteilungen
15. Antrag des Präsidiums auf Satzungsänderungen zur bestehenden Satzung
15.1. Ergänzung des Inhaltsverzeichnisses um § 15 a (Der Vereinsrat) und Ergänzung von § 16
15.2. § 2 a (Verbandszugehörigkeit) Änderung von Absatz 2a) und 2b)
15.3. § 16 (Interessenkollisionen) Änderung in „Interessenkollisionen und Kompatibilität“ sowie Änderung von Absatz 1,
Absatz 2, Absatz 5 und Absatz 12 (bislang Absatz 11); Ergänzung von Absatz 6 (neu)
16. Ermächtigung des Präsidiums zu redaktionellen Änderungen der Satzung, soweit sie zur Eintragung der Satzungsänderungen in das Vereinsregister zweckdienlich sind
17. Anträge von Mitgliedern
17.1. 50+1 Regelung (Antrag der Mitglieder Benjamin Wischmeyer, Thomas Kessen, Frederic Engel und Dr. Volker Blüml)
18. Verschiedenes
Der Jahresabschluss des Vereins 2025/26 (TOP 7) und der Haushaltsplan 2026/27 (TOP 12) können gemäß der Satzung (§ 8 Abs. 3) eine Woche vor bzw. eine Woche nach der Versammlung nach vorheriger Terminabsprache in der VfL-Geschäftsstelle eingesehen werden und liegen während der JHV im Versammlungsraum zur Einsichtnahme aus.
Die Anträge auf Satzungsänderungen (TOP 15) können nach vorheriger Terminabsprache ab dem heutigen Tage in der VfL-Geschäftsstelle und außerdem auf der Internetseite des Vereins eingesehen werden



