
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim DFB-Pokalspiel gegen den FC Bayern München am 2. September 2026 mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.800 Euro belegt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Grund für die Strafe sind die Vorkommnisse vor und während der Partie an der Bremer Brücke. Nach Angaben des DFB wurden im Osnabrücker Zuschauerbereich 77 Blinker, 21 Bengalische Feuer und eine Rakete gezündet. In der 85. Spielminute wurden zudem zwei Getränkebecher in Richtung Spielfeld geworfen.
Von der Gesamtsumme kann der VfL bis zu 21.100 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Die Entscheidung erging im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss.
Titelbild: Fabian Frommeyer
Text: Malik Scherz


