Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Einsatzes von Pyrotechnik seiner Anhänger mit einer Geldstrafe belegt.

Der VfL muss eine Geldstrafe in Höhe von 26.400 Euro zahlen aufgrund der Vorfälle beim Heimspiel gegen Viktoria Köln. Der VfL hat dem Urteil zugestimmt.