Das Sportgericht des DFB hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7800 Euro belegt.

Während des Heimspiels gegen den SC Verl am 9. November 2022 zündeten Osnabrücker Anhänger acht Bengalische Fackeln. Darüber hinaus wurden bei der Ausführung eines Eckballs in der 55. Minute diverse Gegenstände aus dem Osnabrücker Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen. Ein teilweise gefüllter Bierbecher traf Schiedsrichterassistent Tobias Fritsch am Oberschenkel. Daraufhin wurde die Partie unterbrochen und eine Stadiondurchsage veranlasst. Als das Spiel wieder fortgesetzt werden sollte, warfen Osnabrücker Zuschauer weitere Gegenstände auf das Spielfeld. Daraufhin verließen das Schiedsrichter-Team und die Mannschaften das Spielfeld, und es wurde eine weitere Stadiondurchsage veranlasst. Nach erneuter Unterbrechung wurde das Spiel fortgesetzt

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Nachdem noch während des Spiels die ersten Videoaufnahmen ausgewertet wurden, läuft die Prüfung von Regressansprüchen sowie möglicher Stadionverbote weiter. Zum aktuellen Stand macht der VfL zum heutigen Zeitpunkt keine Angabe.


Foto: osnapix