Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem Drittligaspiel bei Borussia Dortmund II am 24. Januar 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer 23 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kurz vor 11:00 Uhr hat der DFB auch noch eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro aus dem Heimspiel gegen den FC Viktoria Köln vermeldet.


Text: DFB

Foto: Marc Niemeyer