Die niedersächsischen Drittligisten Eintracht Braunschweig, der SV Meppen sowie der VfL Osnabrück haben am heutigen Montag einen Normenkontrolleilantrag beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht.

Hintergrund ist die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, weiterhin nur 500 Zuschauer zuzulassen und damit in einem bundesweit einzigartigen Vorgang nicht der bundeseinheitlichen Empfehlung der Länderkonferenz vom 2. Februar 2022 zu folgen, bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in den Fußballstadien zuzulassen.

Ziel ist es, bereits die Ligaspiele am kommenden Wochenende (11. bis 14. Februar) wieder mit einer relevanten Zahl an Zuschauern im Stadion austragen zu können.

Peter Frymuth, als DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung zuständig für die 3. Liga, hat nach der Einreichung des Normenkontrolleilverfahrens zur Entscheidung der Drittligisten gesagt:

„Wir haben mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung in Niedersachsen an der Obergrenze von 500 Zuschauer*innen für Großveranstaltungen im Freien festhält. Dies widerspricht klar den jüngsten Empfehlungen der Konferenz der Ministerpräsident*innen. Warum Niedersachsen hier im Gegensatz zu anderen Bundesländern einen Sonderweg zu Ungunsten des Sports geht, ist schwer nachvollziehbar. Eine schlüssige regionale Rechtfertigung ist nicht zu erkennen. Vor diesem Hintergrund hat der DFB volles Verständnis dafür, dass die betroffenen Klubs der 3. Liga einen Normenkontrollantrag im Eilverfahren gestellt haben. Es ist angebracht, diese politische Entscheidung zu prüfen und wir hoffen, dass sie zeitnah korrigiert wird – auch im Sinne der Fans.

Dass Niedersachsen bei Veranstaltungen in Innenräumen prozentual sogar höhere Besucherauslastungen zulässt als beim Freiluftsport, passt ebenfalls nicht ins Bild. Nach allen vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht im Freien ein deutlich geringeres Ansteckungsrisiko, das ist längst bekannt. Insofern ist kaum zu erklären, warum hier den bundesweiten Empfehlungen nicht gefolgt wird.“


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