Bei der Fortsetzungsveranstaltung der Jahreshauptversammlung am Sonntagvormittag waren rund 120 Mitglieder des VfL Osnabrück anwesend und stimmten über zahlreiche Satzungsänderungsanträge ab.

Über die Anträge des Präsidiums wurde nicht im Block abgestimmt, so fanden die Änderungswünsche in erster Linie hinsichtlich des Wahlausschusses nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit.

Über weitere Satzungsänderungsanträge verschiedener Mitglieder wurde ebenfalls abgestimmt. Vordergründig ging es auch hier um Paragraf 14 der Vereinssatzung, also um den Wahlausschuss – um die Zusammensetzung, um die Beschlussfähigkeit, um die Zulassungskriterien von potenziellen Kandidaten für Gremien oder um die Art des Vorstellungsprozederes von Kandidaten.

Der größer angedachte Wurf, die Satzung zu ändern, gelang nicht, dennoch wurde für einige der eingereichten Anträge votiert. Diese werden nun in die Satzung eingearbeitet und zur Eintragung ins Vereinsregister bearbeitet. In dem Zusammenhang wurde auch dafür gestimmt, dass das Präsidium Anträge, die von der Versammlung angenommen wurde, redaktionell ändern darf, um eine entsprechende Eintragung formaljuristisch den Anforderungen gemäß ins Register eintragen zu lassen.

Die Neufassung der Satzung des VfL von 1899 e.V. Osnabrück wird nach erfolgreicher Eintragung veröffentlicht.