Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.300 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 26. Oktober 2020 zündeten Osnabrücker Zuschauer in der Ostkurve mehrere pyrotechnische Gegenstände. Außerdem wurden während des Spiels vereinzelt Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 7050 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da der VfL Osnabrück diesem zugestimmt hat.

Text: Sebastian Rüther
Foto: osnapix