Tobias Schweinsteiger wurde nach der roten Karte am Samstag in Elversberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einem Innenraumverbot für den Brückentag gegen den Halleschen FC belegt (31. Oktober, 19 Uhr).

Nach der gelb-roten Karte für Sven Köhler in der 80. Minute hatte sich VfL-Cheftrainer nach Meinung von Schiedsrichter Florian Exner zu heftig beschwert. Infolgedessen wurde Schweinsteiger mit der Roten Karte des Feldes verwiesen. Schweinsteiger hat dem Urteil des DFB  zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.


Text: Malik Scherz

Foto: osnapix