Das DFB-Präsidium hat im Rahmen seiner heutigen Sitzung umfassende Veränderungen für die 3. Liga beschlossen. Die Maßnahmen folgen den Empfehlungen der Task Force „Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“ und den hieraus abgeleiteten Anträgen des Ausschusses 3. Liga.

VfL-Geschäftsführer Dr. Michael Welling:

„Unser Dank gilt zunächst allen, die in der Task Force mitgewirkt und die Lösungen erarbeitet haben. Die beschlossenen Maßnahmen befürworten wir dabei ausnahmslos. Insbesondere die Maßnahmen zu Erhalt und weiteren Förderung der Wirtschaftlichkeit halten wir für elementar, um die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu erhalten und den Einfluss externer Geldflüsse auf die sportliche Wettbewerbsfähigkeit zu reduzieren.

Sicherlich muss aber nicht nur hier die Arbeit weitergehen und sind hier zukünftig weitere Maßnahmen und Instrumente diskutierbar. Wichtig ist dabei, dass die Akteure des Fußballs zukünftig nicht mehr nur ligabezogen diskutieren, sondern es verstärkt ligaübergreifende Aktivitäten unter Mitwirkung aller Interessengruppen geben sollte. Hier sind DFB und DFL gefordert, eine gemeinsame Initiative zu starten und zu realisieren.

Es wäre aus unserer Perspektive darüber hinaus auch bereits jetzt zwingend erforderlich gewesen, Nachhaltigkeit in Gänze zu begreifen und somit auch verpflichtende ökologische Nachhaltigkeitsauflagen für die Lizenzierung festzuschreiben. Wir bedauern, dass diese Chance in der Task Force nicht genutzt wurde. Der Fußball insgesamt muss sich hier seiner gesellschaftlichen Verantwortung nicht nur stellen, sondern sollte eine Vorreiterrolle einnehmen, die auch in den Regularien einen Niederschlag finden muss.“


Pressemitteilung DFB:

Mit modifizierten Ausgabenregelungen für die Klubs soll deren wirtschaftliche Verantwortung gestärkt werden. Deutlich verschärft werden daher die Vorgaben zur Eigenkapitalauflage in der 3. Liga. Ab der Saison 2023/2024 hat ein negatives Eigenkapital die Auflage zur Folge, dass sich das Eigenkapital jährlich um fünf Prozent verbessern muss. Bei Absteigern aus der 2. Bundesliga darf es sich nicht weiter verschlechtern, Klubs mit positivem Eigenkapital müssen dieses erhalten. Verstößt ein Klub gegen die Auflage, kann abhängig von der Höhe direkt ein Punktabzug von bis zu drei Zählern verhängt werden. Bisher war dies frühestens im dritten Jahr möglich, vorher waren ausschließlich Geldstrafen vorgeschrieben.

Ebenfalls zur Saison 2023/2024 wird das Financial Fairplay 3. Liga modifiziert und als Auflage in das Zulassungsverfahren integriert. Der Name Financial Fairplay ändert sich, im Zulassungsverfahren firmieren die Regelungen dann unter den Begriffen „Planqualität“ und „korrigiertes Saisonergebnis“. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich nicht mehr um ein reines Belohnungssystem wie bisher, Verstöße haben künftig Sanktionen zur Folge. Die als Folge einer nicht eingehaltenen Auflage fälligen Geldstrafen fließen in den Belobigungstopf für die anderen Klubs.

Dieser Topf umfasst ab 2023/2024 einen Grundstock von einer Million Euro und damit 450.000 Euro mehr als bislang. Die Garantiesumme speist sich aus der Vermarktung der Relegationsspiele zwischen 3. Liga und 2. Bundesliga. Die möglichen Strafzahlungen gegen Klubs, welche die Auflage nicht einhalten, kämen noch hinzu. Damit greifen zukünftig einerseits spürbare Konsequenzen bei Nichteinhaltung der wirtschaftlichen Vorgaben zur Erzielung eines positiven Saisonergebnisses, gleichzeitig wird der finanzielle Anreiz zum positiven wirtschaftlichen Handeln für die Drittligisten deutlich verstärkt.

Weitere Änderungen greifen bereits für das Zulassungsverfahren zur kommenden Saison 2022/2023. So wird die Mindestkapazität für Stadien in der 3. Liga von 10.001 auf 5.001 Zuschauer*innen angepasst, um Klubs an kleineren Standorten bzw. mit einem geringeren Fanpotenzial eine sinnvolle Reduzierung der Infrastrukturkosten sowie eine nachhaltigere Nutzung, beispielsweise bei einem Wiederabstieg in die Regionalliga, zu ermöglichen. Task Force, Ausschuss 3. Liga und DFB-Präsidium haben damit den größten Kritikpunkt der vergangenen Jahre an den bisherigen Zulassungsvoraussetzungen aufgegriffen. Unangetastet bleiben in diesem Zuge die Mindestanzahl an Sitzplätzen (2.000) und das vorgeschriebene Ticketkontingent für Gästefans. Auch bei einer Kapazität von weniger als 10.000 Zuschauer*innen müssen mindestens 1.000 Karten für die Auswärtsfans zur Verfügung stehen. Bei einer höheren Stadionkapazität sind mindestens zehn Prozent des Gesamtkontingents für Publikum des Gastvereins vorzuhalten.

Einher mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket geht eine weitere Professionalisierung im infrastrukturellen und technisch-organisatorischen Bereich, um allen Fans und Partnern ein optimales Fußballerlebnis in der 3. Liga zu ermöglichen und die Vermarktungsgrundlagen zu stärken. Die Anforderungen ans Flutlicht erhöhen sich im Sinne verbesserter TV-Übertragungen, moderne Energiestandards sollen dabei bestmöglich Berücksichtigung finden. Kamerapositionen sind künftig präziser geregelt.

Ähnliches gilt für die Pflichtvorgabe zur Rasenheizung. Hier bleibt es bei der Möglichkeit für Aufsteiger aus der Regionalliga, eine Ausnahmeregelung für das erste Jahr der Drittligazugehörigkeit zu erhalten. Voraussetzung ist in diesem Fall ein drittligataugliches Ausweichstadion mit Rasenheizung oder Überdachung des Spielfeldbereiches, das zur Sicherung des Spielbetriebs in der Frostperiode verbindlich genutzt werden muss. Wenn weder Rasenheizung noch ein entsprechendes Ausweichstadion nachgewiesen werden können, würde der betreffende Klub im Falle einer Zulassung 25 Prozent weniger Erlöse aus der zentralen TV-Vermarktung der 3. Liga für die entsprechende Saison erhalten. Auch diese Regelung greift bereits zur kommenden Spielzeit.

Eine Reduzierung in Höhe von 25 Prozent der TV-Gelder erfolgt ebenso, sollte ein Klub beim Flutlicht im Hinblick auf die geforderte Lux-Zahl im ersten Jahr nach dem Aufstieg eine Ausnahmegenehmigung in Anspruch nehmen. Reduziert und an die in der Praxis gesammelten Erfahrungen angepasst werden dafür die Mindestkapazitäten für Pressekonferenzraum und Mixed Zone.

Empfohlen ist darüber hinaus, dass mindestens ein Prozent der Plätze im Stadion barrierefrei sind und Positionen für Sehbehinderte vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um Soll-Bestimmungen im Zulassungsverfahren der 3. Liga und noch nicht um eine feste Verpflichtung.

Ein Muss sind ab der Saison 2022/2023 zwei Maßnahmen, die gemeinsam mit Vertreter*innen von Fanorganisationen und der professionellen Fanarbeit erarbeitet, im Ausschuss 3. Liga ausdrücklich unterstützt und nun vom DFB-Präsidium verabschiedet wurden. Die 20 Drittligisten sind künftig verpflichtet, mindestens dreimal pro Saison einen offenen und offiziellen Fandialog durchzuführen. Ebenfalls verbindlich für jeden Klub ist jetzt die Benennung eines hauptamtlichen Fanbeauftragten in Vollzeit.

Ausdrücklich positiv wurde von der Task Force der bestehende Nachwuchsfördertopf 3. Liga bewertet. Das Gremium kam zu der klaren Einschätzung, dass der Nachwuchsfördertopf ein zielführendes Anreizsystem ist, das neben der monetären Belohnung für die Klubs auch zur Senkung von Kosten im Kader und der Generierung von Erlösen in Form von Ablösesummen beitragen kann. Aktuell umfasst der Topf 2,95 Millionen Euro brutto. Für eine effektiviere Nutzung müsste, so die Auffassung der Task Force, die zur Verfügung stehende Fördersumme signifikant erhöht werden

Das Thema Nachwuchsfördertopf soll ab Frühjahr 2022 nach dem 44. Ordentlichen DFBBundestag 2022 am 11. März vertieft werden. Vorgesehen ist, im Rahmen des Projekts Zukunft innerhalb einer Arbeitsgruppe die grundsätzliche Rolle der 3. Liga im Kontext der Spitzennachwuchsförderung zu erörtern. Der Nachwuchsfördertopf soll dabei ein zentraler Punkt sein.

Aus der Analyse und Arbeit der Task Force hat sich zudem herauskristallisiert, dass die Teilnehmer*innen die 3. Liga, die vor wenigen Tagen als Entwicklungsmitglied in die European Leagues aufgenommen worden ist, in ihrer grundsätzlichen Struktur als eingleisige Profiliga eindeutig befürworten. Die Entwicklung der Liga seit ihrer Gründung 2008 wird vor allem mit Blick auf die sportliche Qualität und die öffentliche Attraktivität sehr positiv beurteilt. Die Task Force sieht für die dritte Spielklassenebene keine Alternative im aktuell bestehenden Ligensystem, die eine belegbare Verbesserung der wirtschaftlichen Stabilität der 3. Liga zur Folge hätte. Die Expert*innengruppe sieht daher in der Beibehaltung der Struktur eine stabile Basis für die nun getroffenen Maßnahmen.

Zur Task Force „Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“:

Die Task Force „Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“ war durch den Außerordentlichen DFBBundestag 2020 auf Anregung des DFB-Präsidiums und Antrag des Ausschusses 3. Liga eingesetzt worden. Die Task Force setzte sich zusammen aus Vertreter*innen der Klubs der 3. Liga, des DFB, der Regional- und Landesverbände, der Regionalliga, der Spieler, Fanorganisationen und Politik sowie externen Experten aus der Vermarktung. Insgesamt gehörten mehr als 20 feste Teilnehmer*innen der Gruppe an, hinzu kamen je nach Themenstellung weitere Expert*innen verschiedener Fachbereiche als Gäste.

Als Aufgaben und Zielvorgaben für die Task Force waren durch den DFB-Bundestag formuliert: die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität der 3. Liga, eine klare Verankerung und Positionierung der 3. Liga im Profifußball sowie die Beratung des Ausschusses 3. Liga für weiterführende Entscheidungen.

Nach der konstituierenden Sitzung im November 2020 hatte sich das Gremium unter Moderation der DOSB-Führungsakademie in der ersten Arbeitsphase in drei Schwerpunktgruppen mit den Bereichen Sport, Struktur und Finanzen beschäftigt – stets unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Stabilisierung der 3. Liga. In einer zweiten Arbeitsphase widmete sich die Task Force vertiefend dem Zulassungsverfahren der 3. Liga sowie der Nachwuchsförderung.

Ende September legte die Task Force ihren Abschlussbericht dem Ausschuss 3. Liga und dem DFB-Präsidium vor. Als antragsberechtigtes Gremium erstellte der Ausschuss auf dieser Grundlage die Beschlussvorlagen für das Präsidium, die nun verabschiedet worden sind.

Die Task Force „Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“ ist damit abgeschlossen. Themenfelder, die über das Wirken der Task Force hinaus reichen, sind identifiziert und sollen in Arbeitsgruppen weiterbehandelt werden. Dazu zählen unter anderem eine mögliche Modifizierung der Qualifikationskriterien in der 3. Liga für den DFB-Pokal sowie die Behandlung von zweiten Mannschaften.

Ausdrücklicher Wunsch der Fanvertreter*innen ist es, grundsätzliche Strukturfragen zum professionellen Fußball und Übergangsbereich in den Amateurfußball zu erörtern. Klar ist zudem, dass Themen der Nachhaltigkeit für die Zukunft der 3. Liga von hoher Relevanz sind und forciert werden müssen.