Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben sowohl die Stadt Osnabrück als auch das Land Niedersachsen verschiedene Regelungen in Form von Allgemeinverfügungen (Stadt Osnabrück) als auch Rechtsverordnungen (Land Niedersachsen) erlassen. Gemäß diesen Regelungen darf die Zweitligamannschaft des VfL Osnabrück ab heute unter bestimmten Voraussetzungen das Training aufnehmen, um der Ausübung des Berufs nachzukommen.

Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gegeben sein muss. Außerdem gelten nach wie vor die allgemeinen hygienischen Regelungen und die Anzahl der gleichzeitig im Trainingsbetrieb befindlichen Spieler soll möglichst geringgehalten werden.

VfL Sportdirektor Benjamin Schmedes dazu: „Die zuständige Behörde der Stadt Osnabrück hat uns bescheinigt, den Trainingsbetrieb mit Einschränkungen wieder aufnehmen zu können. Wir halten uns weiterhin sehr streng an sämtliche Vorgaben im Sinne der Eindämmung der Corona-Pandemie und der Gesundheit unserer Mitarbeiter. Deshalb haben wir sehr detailliert die organisatorischen Abläufe beschrieben, mit denen wir diesen Regelungen nachkommen und diese letztlich sogar übererfüllen werden.“

  • Der Trainingsbetrieb findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur Personen, die für den Trainingsbetrieb notwendig sind, werden vor Ort sein.
  • Die Mannschaft ist in Gruppen von maximal drei Personen eingeteilt, die sich auf insgesamt 11 Kabinen verteilen, um den Mindestabstand zu gewährleisten und den Kontakt untereinander auf das absolute Mindestmaß zu beschränken.
  • Alle Mitarbeiter sind angehalten, zu jedem Zeitpunkt den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Jeglicher Körperkontakt (Begrüßung, Abklatschen, etc.) ist untersagt.
  • Nach Ankunft am Trainingsgelände ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, sich 30 Sekunden lang gründlich die Hände zu waschen.
  • Danach führt der direkte Weg in die zugeteilte Kabine, von dort aus geht es direkt auf den jeweiligen Trainingsplatz.
  • Der Aufenthalt im Funktionsgebäude (Küche, Kraftraum, etc.) ist untersagt und die Aufenthaltszeit am Trainingsgelände ist so weit wie möglich zu reduzieren.
  • Physiotherapeutische und medizinische Behandlungen erfolgen ausschließlich nach individueller Absprache.
  • Spieler und Trainer kommen umgezogen zum Trainingsgelände. Duschen ist nur zu Hause gestattet.
  • Eine Kleinstgruppe während des Trainings besteht bis auf weiteres aus maximal drei Spielern, die sich auf verschiedene Plätze am Trainingsgelände aufteilen.
  • Auf Trainingsformen mit Körperkontakt wir grundsätzlich verzichtet.
  • Der Trainings- und Spielbetrieb des Nachwuchsleistungszentrums ruht nach wie vor bis auf weiteres.

Foto: Eine Kabine mit maximal drei Spielern! Bis auf weiteres werden auch die Räumlichkeiten des Nachwuchsleistungszentrums vom Lizenzbereich genutzt wird, um mehr als die vorgeschriebenen Mindestabstände einzuhalten.

Text: Sebastian Rüther