Das Sportgericht des DFB hat den VfL Osnabrück wegen Fehlverhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel in Saarbrücken mit einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro belegt. 

In der 67. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 4. März 2023 gelangten vier Osnabrücker Anhänger im Zuge des Torjubels in den Innenraum bis hinter die Werbebande. Zudem wurden nach Spielschluss im Osnabrücker Fanblock pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


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