Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.600 Euro belegt. 

Vor, während und nach dem Drittligaspiel beim SV Meppen am 12. November 2022 zündeten Osnabrücker Zuschauer mindestens 36 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig


Foto: Philip Dauwe