Während der Brückentag des VfL gegen Borussia Dortmund am kommenden Samstag (27. Main, 13:30 Uhr) bereits restlos ausverkauft ist, mehren sich Angebote auf nicht autorisierten Plattformen zum Verkauf von Eintrittskarten. Was ist erlaubt? Was verboten? Der VfL klärt auf und warnt vor Schwarzmarkt-Tickets.

Der Kauf von Eintrittskarten über nicht autorisierte Plattformen wie beispielsweise Viagogo oder eBay zu überhöhten Preisen verstößt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VfL. Nur direkt über den VfL (Online-Shop oder Fanshop) gebuchte Tickets garantieren die Gültigkeit und den Zutritt zum Stadion. Auf dem Schwarzmarkt erworbene Eintrittskarten sind nicht nur meist überteuert, der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden.

Kein Einlass mit Tickets von nicht-autorisierten Plattformen

Für das Spiel am Samstag gegen die Reserve des BVB sind vermehrt Ticketangebote auf nicht autorisierten Internetplattformen zu finden. Oftmals werden hierbei die Eintrittskarten zu stark überhöhten Preisen angeboten, was laut Ticket-AGBs untersagt ist. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Käufer solcher Karten kein Zutrittsrecht zu den Spielen erhalten und am Stadioneinlass abgewiesen werden. Tickets, die auf nicht autorisierten Zweitmarktplattformen gehandelt werden, werden durch das Ticketing-Team des VfL storniert, wenn Verstöße gegen die AGBs festgestellt werden. Daher liegt es im Interesse des VfL Osnabrück und der Fans, die Weitergabe von Tickets einzuschränken und den Schwarzmarkt einzudämmen!

Zu den nicht autorisierten Plattformen gehören unter anderem:

  • Viagogo
  • eBay
  • (eBay) Kleinanzeigen

Tickets, die auf diesen Plattformen gehandelt werden, sind in der Regel ungültig. Auch Personen, die im Stadionumfeld Tickets zu überhöhten Preisen kaufen, müssen damit rechnen, den Einlass ins Stadion verwehrt zu bekommen.

Maßnahmen seitens des Vereins

Der Handel mit Eintrittskarten des VfL Osnabrück ist untersagt und wird vom Verein konsequent verfolgt. Bei nachgewiesenem Tickethandel können verschiedene Sanktionen verhängt werden, darunter Ticketsperren, Ticketstornierungen, Erwerbssperren und Vertragsstrafen. Unter Umständen können auch Vorkaufsrechte, wie beispielsweise bei Dauerkarten, entzogen werden. Des Weiteren können Vereinsausschlüsse und Stadionverbote ausgesprochen werden. Zudem behält sich der VfL eine strafrechtliche Prüfung vor.


Text: Kiara Feldmann 

Foto: osnapix