Aufgrund von zwei Fällen unsportlichen Verhaltens von Stadionbesuchern beim Heimspiel gegen den VfR Aalen hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höge von 5.500 Euro belegt.

In der 85. Minute des Drittligaspiels gegen den VfR Aalen am 20. April 2019 zündeten Stadionbesucher der Ostkurve mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus liefen in der 88. Minute nach dem Tor zum 2:0 für den VfL und dem sich abzeichnenden Aufstieg mehrere Anhänger auf den Platz. Nach kurzer konnte das Spiel jedoch fortgesetzt werden.

Der VfL Osnabrück wird dem Urteil zustimmen, wodurch es rechtskräftig wird, und nicht von der Möglichkeit des Einspruchs innerhalb von 24 Stunden Gebrauch machen.