Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Die Lila-Weißen werden dem Urteil zustimmen.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit beim Auswärtsspiel des VfL Osnabrück beim 1. FC Nürnberg am 25. August wurden im Osnabrücker Zuschauerbereich 30 Bengalische Feuer abgebrannt. Dafür wurde der VfL mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt, bis zu 6.000 Euro davon können für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.

Der VfL Osnabrück wird auf einen Einspruch gegen das Urteil verzichten und die Strafe akzeptieren.