Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.750 EUR belegt.

Während des Heimspiels gegen den Halleschen FC am 31. Oktober 2022 zündeten Osnabrücker Zuschauer mindestens fünf Bengalische Fackeln.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.