Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hält nach der mündlichen Verhandlung am Freitagvormittag die Strafe für Assan Ceesay nach seiner Roten Karte im Spiel gegen den Karlsruher SC aufrecht. Osnabrücks Angreifer bleibt für drei Meisterschaftsspiele gesperrt, eins davon hat er mit dem Heimspiel gegen den FC Erzgebirge Aue bereits abgesessen.

Das DFB-Sportgericht hat an diesem Freitag im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sperre für Assan Ceesay verhandelt, nachdem der VfL Osnabrück Einspruch gegen das Urteil eingelegt hatte. Unter der Leitung des Vorsitzenden Hans E. Lorenz wurde an der Wertung der Spielsituation als „rohes Spiel“ und der Mindestsperre von drei Spielen festgehalten. Der Argumentation des VfL Osnabrück, es handele sich nicht um einen Tritt gegen den Kopf und somit auch nicht um ein rohes bzw. rücksichtsloses Spiel, sondern vielmehr um eine unglückliche Gesamtsituation, zu der auch der tiefe Kopf des Gegenspielers beitrug, wurde nicht gefolgt.

Hans E. Lorenz sagt zum Urteil: „Die Sperre liegt im untersten Bereich des Strafrahmens für die Fälle, bei denen der Gegenspieler durch einen Tritt am Kopf getroffen und verletzt wurde, so dass er ausgewechselt werden musste. Dem Spieler Assan Ceesay wurde zugutegehalten, dass der Tritt unabsichtlich erfolgt ist und er sich in fairer Weise um den verletzten Gegenspieler gekümmert hat.“

VfL-Sportdirektor Benjamin Schmedes zeigte sich durchaus enttäuscht: „Unserer und der Rechtsauffassung unserer Juristen nach hat es sich bei der Spielsituation nicht um rohes Spiel gehandelt. Vielmehr stufen wir es als unglückliche Spielsituation ein, in der unser Spieler zwar unzweifelhaft seinen Gegenspieler am Kopf trifft, jedoch weder vorsätzlich handelt noch allein verantwortlich ist. Insofern hielten wir eine Strafe von zwei Spielen Sperre für Assan Ceesay für ausreichend und angemessen. Wir akzeptieren in dieser Instanz die Einschätzung des Sportgerichts und sind froh, dass Dirk Carlson vom Karlsruher SC nach wenigen Tagen wieder ins Geschehen eingreifen konnte. Wir bedauern das Urteil aber auch deshalb, weil sich unser Spieler, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Fairness-Diskussionen, mehr als vorbildlich und verantwortungsvoll verhalten hat.“

VfL-Sportdirektor Benjamin Schmedes begleitete Assan Ceesay zur mündlichen Verhandlung nach Frankfurt

Hintergrund:

Assan Ceesay war am 19. Februar vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, nachdem er in der 29. Minute des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 16. Februar 2020 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) mit einer Roten Karte des Feldes verwiesen worden war.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hatte der VfL Osnabrück fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt. Geleitet wurde die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Assan Ceesay war gemeinsam mit VfL-Sportdirektor Benjamin Schmedes nach Frankfurt gereist und wurde juristisch von Rechtsanwalt Sven Piel von der Kanzlei „von appen | jens legal“ vertreten.

Autor: Sebastian Rüther