Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Konstantin Engel nach der Roten Karte beim Auswärtsspiel beim KFC Uerdingen für zwei Spiele gesperrt. Der VfL Osnabrück hat zunächst Einspruch gegen die erste Entscheidung eingelegt, akzeptiert nun aber das Urteil des Sportgerichts.

„Wir als Klub haben eine andere Wahrnehmung der Situation, die uns der Spieler mit seiner Aussage bestätigt hat. Konstantin Engel hat keine aktive Bewegung und damit auch keine Tätlichkeit begangen. Sollte es eine Berührung gegeben haben, die unserer Ansicht nach nicht aus den vorliegenden Fernsehbildern hervorgeht, war es keine Absicht, sondern eine natürliche Bewegung resultierend aus dem vorherigen Zweikampf“, erklärt VfL-Sportdirektor Benjamin Schmedes.

Das Sportgericht des DFB ist anderer Auffassung und hält am Urteil von zwei Spielen Sperre für Konstantin Engel aufgrund einer Tätlichkeit in leichtem Fall fest. Der VfL Osnabrück hat dem Urteil nach dem ersten Einspruch zugestimmt. „Nach Rücksprache mit unseren Juristen sehen wir keine Erfolgsaussichten bei einem erneuten Einspruch und akzeptieren daher das Urteil des DFB-Sportgerichts. An unserer Auffassung der Situation ändert sich dadurch jedoch nichts“, so Schmedes.