Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro belegt.

Grund für die Strafe ist das Zünden von Rauchkörpern und bengalischen Fackeln im Heimbereich während des Derbys an der Brücke gegen den SV Meppen am 14. Mai. 1.400 der insgesamt 4.200 Euro kann der VfL für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden

Der VfL hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.